Informationen zu Hochschulschriften und reposiTUm

Hochschulschriften (Diplomarbeiten, Masterarbeiten oder Dissertationen) unterliegen in Österreich gemäß Universitätsgesetz 2002 der Veröffentlichungspflicht. Damit Ihre Abschlussarbeit als veröffentlicht gilt, wird die gedruckte Version in der TU Wien Bibliothek aufgestellt. Bei einer Dissertation erhält auch die Österreichische Nationalbibliothek ein Exemplar.

Die zusätzliche Abgabe einer elektronischen Version ist seit 1. September 2013 an der TU Wien verpflichtend. Die benotete Endfassung wird durch den_die Betreuer_in in TISS hochgeladen. Seit 1. Oktober 2022 ist auch die Onlineveröffentlichung über reposiTUm, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster, die Open-Access-Plattform der TU Wien, verpflichtend (Studienrechtliche Bestimmungen § 23a, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster). Durch das Veröffentlichen auf reposiTUm ist Ihre Arbeit online langfristig verfügbar und erhält einen Persistenten Identifikator, der Volltext Ihrer Arbeit ist in CatalogPlus verlinkt und weltweit abrufbar. Ihre wissenschaftliche Arbeit wird dadurch auffindbar und zitierbar - also sichtbar.

Bitte entfernen Sie vor der Onlineveröffentlichung alle persönlichen Daten wie Telefonnummer und Adresse aus der gesamten Arbeit.

Sperre Ihrer Hochschulschrift

Sie können für Ihre Abschlussarbeit "anlässlich der Ablieferung [...] den Ausschluss der Benützung der abgelieferten Exemplare" aus wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen beantragen (§ 86 Universitätsgesetz 2002). Ihre Arbeit wird durch diese Sperre somit erst zu einem späteren Zeitpunkt zugänglich gemacht. Die Sperre muss bei dem_der jeweiligen Studiendekan_in bei Ablieferung der Arbeit beantragt und von diesem_dieser genehmigt werden. Weder die Print- noch die Online-Version einer gesperrten Arbeit kann eingesehen und benutzt werden (gilt auch für das Abstract der Arbeit). Eine Sperre kann maximal 5 Jahre betragen und jederzeit widerrufen werden.

Bitte tragen Sie die Benützungsbeschränkung auch im TISS-Formular ein und laden den Sperrantrag zusätzlich hoch. Nur so können wir sicherstellen, dass die Bibliothek diese Angaben mit Übermittlung des PDFs erhält.

Das Freigabedatum ist in CatalogPlus in der Exemplar-Anzeige im Feld "Notiz" ersichtlich.

Kumulative Dissertationen

Eine kumulative Dissertation besteht überwiegend aus Zeitschriftenartikeln. Diese Sonderform muss bereits beim Einreichen des Themas von dem_der Studiendekan_in genehmigt werden. Die Richtlinie zur kumulativen Dissertation, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster ist bindend. 

Bei kumulativen Dissertationen müssen Sie darauf achten, dass etwaige Rechte der Verlage nicht verletzt werden. Haben Sie Ihre Nutzungsrechte behalten, so steht einer Zweitveröffentlichung nichts im Weg. Das gilt vor allem für Open-Access-Veröffentlichungen unter einer Creative-Commons-Lizenz, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

Andernfalls ist direkt mit dem Verlag abzuklären, was erlaubt ist. Viele Verlage haben Ausnahmeregelungen für Hochschulschriften, es können aber auch Einschränkungen oder unterschiedliche Regelungen für die Druck- und  Online-Version gelten. Wichtig ist, dass die Verlagsversion immer korrekt zitiert wird (DOI und Link angeben). 

Mehr zu Open Access an der TU Wien finden Sie unter Publizieren.

Barrierefreiheit und PDF

Bitte achten Sie auf die Barrierefreiheit Ihres PDFs, damit Ihre wissenschaftliche Arbeit für alle ohne Einschränkung zugänglich ist. Das PDF-Dokument sollte möglichst im Standardformat PDF/UA (entspricht den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines), für LaTeX in PDF/A-2u abgegeben werden.

Mithilfe des Online-Tools Asura, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster können Sie innerhalb der TU Wien oder über VPN Ihr PDF testen, aus Einzelteilen zusammenführen und optimieren.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung brauchen, kontaktieren, öffnet in einem neuen Fenster Sie uns gerne.